Ausgabe: Sonntag, 24. Januar 2021
Guten Tag Herr/Frau Gast!
Reitmarken 2019
Die neuen Reitmarken sind seit Dezember verfügbar und wir dürfen daran erinnern, dass die letztjährigen Marken dieses Wochenende ihre Gültigkeit verloren haben. Da es auch im letzten Jahr zu einigen Grundbesitzstörungsklagen aufgrund fehlender Ausreitberechtigungen gekommen ist, empfehlen wir dringend nicht ohne aktuelle Reitmarke ins Gelände zu gehen. Aus Fairnessgründen unterstützen wir natürlich die Grundbesitzer bei der Ausforschung von schwarzen Schafen und stehen auch zu empfindlichen Strafen.
Da die Reitwegepacht indexgebunden ist und sich allein in den letzten 2 Jahren um rund €2.200,- erhöht hat, mussten wir leider den Markenpreis um €5,- erhöhen.
Reitwegadaptierungen
Um einen neuen Reitweg anlegen zu können muss in der Regel auch in bestehende (Jagd-)Pachtverträge in den betreffenden Bereichen eingegriffen werden, woran leider so mancher Weg scheitert.
Da dieses Jahr die Jagdpachtverträge neu abgeschlossen werden, ergibt sich ein kleines Zeitfenster, dass Wegeerweiterungen etwas erleichtert. Erste Gespräche dazu laufen bereits in einigen Bereichen.
Sollten Sie daher konkrete Vorschläge haben, ersuchen wir Sie diese Möglichkeiten zunächst mit Ihrem Stallbetreiber auf prinzipielle Machbarkeit zu überprüfen und dann gesammelt an unsere jeweiligen regionalen Ansprechpartner zu übermitteln - die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass dazu eine Beschreibung des gewünschten Weges mit Wegbeschaffenheit und Anbindung an des bestehenden Wegenetz und die Verortung in einer Karte nötig sind.
Es würde uns freuen, wenn wir gemeinsam unser Wegenetz weiter verbessern könnten. Aber bedenken Sie bitte auch, dass Wege in Bereichen mit entsprechendem Reitmarkenabsatz auch eine bessere Chance auf Umsetzung haben.
Rücksichtnahme
Wir müssen auch daran erinnern, dass ReiterInnen im Straßenverkehr der Straßenverkehrsordnung unterliegen. Diese besagt, dass Verunreinigungen der Fahrbahn durch den Verursacher zu entfernen sind. Dazu kommt, dass auch das bereiten von Gehsteigen nicht gestattet ist - wobei sich dieses manchmal aus Sicherheitsgründen nicht vermeiden lässt.
Leider kommt es immer wieder zu der unseligen Kombination von Pferdemist auf Gehsteigen, welcher nicht entfernt wird. Das führt wiederum zur (teils berechtigten) Anfeindung der Reiterschaft in der Bevölkerung und ist einem gedeihlichen Miteinander nicht förderlich.
Es kann daher nicht zu viel verlangt sein, Mist, den man verursacht, auch zu entfernen. Und sollte ein Pferd einmal beim Ausritt schwer zu handeln sein, darf auch nach Beendigung des Ausrittes an besagter Stelle ein kurzer Zwischenstopp eingelegt werden um den Mist zu entfernen!
Forstarbeiten
Winterzeit ist bekanntlich auch die Zeit der verstärkten forstlichen Nutzung, was derzeit in folgenden Bereichen zu Behinderungen führt:
Sperre der Oberkniewaldstraße bzw. Erlbart für ca. 3 Wochen
Kurzfristige Beeinträchtigungen im Bereich Stangau
Mit besten Grüßen
Jürgen Alt
Obmann RRWW
